GMP - Pharmazeutische Rahmenbedingungen

     

BOLDER Arzneimittel fertigt Pastillen ausschließlich nach aktuellen GMP Richtlinien. Die Grundsätze der "Guten Herstellungspraxis" kommen Ihnen nicht nur als formale Voraussetzung des pharmazeutischen Bereiches zu Gute, sondern sind für Sie die Garantie für gleich bleibend hohe Qualität und Zuverlässigkeit. Selbstverständlich erfüllen wir die Anforderungen anderer Standards, wie zum Beispiel die HACCP-Kriterien (Hazard Analysis Critical Control Point).

Die Grundsätze der Guten Herstellungspraxis (GMP) decken unter anderem die folgenden Bereiche ab:

  • Durchführung der systematischen Qualitätssicherung
  • Qualifizierung und Fortbildung des Personals
  • Eignung der Räumlichkeiten und Ausrüstung
  • Dokumentation mit Verfahrensbeschreibungen und Protokollen der Herstellungsvorgänge
  • Produktion gemäß Verfahrensbeschreibungen, Durchführung von Inprozesskontrollen
  • Von der Herstellung unabhängige Qualitätskontrolle und Freigabe
Ihr Vorteil   Regelmäßige Inspektionen und unsere Herstellungserlaubnis garantieren Ihnen eine GMP-gerechte Herstellung.

 

 

Der Spezialist
für Lutsch-
und Kaupastillen

 

BOLDER Arzneimittel GmbH & Co. KG
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